RS OGH 1940/11/14 8RG115/40 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 14.11.1940
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Norm

ABGB §783

Rechtssatz

RG 14.11.1940, VIII 115

Die Bestimmung des § 783 ABGB bezieht sich nur auf das Innenverhältnis der Erben zueinander. Diese Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis kann der Erblasser ausdrücklich oder stillschweigend anders regeln, für das Außenverhältnis aber ist eine solche Bestimmung des Erblassers ohne Bedeutung. Veröff: DREvBl 1941/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105025

Dokumentnummer

JJR_19401114_RG00002_0080RG00115_4000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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