RS OGH 1942/5/6 8RG16/42 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 06.05.1942
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Rechtssatz

RG 6.5.1942, VIII 16/42RG 6.5.1942, römisch acht 16/42

Steht der obsiegenden Partei als Gegner ein Kurator gegenüber, dessen Bestellung durch die Prozeßhandlung der obsiegenden Partei veranlaßt wurde und über dessen Kosten gemäß § 10 ZPO das Prozeßgericht gesondert zu entscheiden hat, so entfällt die Möglichkeit eines Kostenzuspruches an die obsiegende Partei und ist auszusprechen, daß sie die Kosten selbst zu tragen hat.Steht der obsiegenden Partei als Gegner ein Kurator gegenüber, dessen Bestellung durch die Prozeßhandlung der obsiegenden Partei veranlaßt wurde und über dessen Kosten gemäß Paragraph 10, ZPO das Prozeßgericht gesondert zu entscheiden hat, so entfällt die Möglichkeit eines Kostenzuspruches an die obsiegende Partei und ist auszusprechen, daß sie die Kosten selbst zu tragen hat.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 16/42
    Entscheidungstext RG 06.05.1942 8 RG 16/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105168

Dokumentnummer

JJR_19420506_RG00002_0080RG00016_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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