Norm
ABGB §897Rechtssatz
RG 14.10.1942, VIII 64/42
Ist in einem Vertrag bloß zu Gunsten des einen Vertragsteiles ein Ereignis als Bedingung für den Eintritt seiner Vertragspflicht festgesetzt, so kann er wirksam erklären, daß er seine Vertragspflicht auch ohne Eintritt dieses Ereignisses zu erfüllen bereit ist. Sein Gegner kann deswegen die Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflicht nicht verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105045Dokumentnummer
JJR_19421014_RG00002_0080RG00064_4200000_001