RS OGH 1942/10/14 8RG64/42 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1942
beobachten
merken

Norm

ABGB §897

Rechtssatz

RG 14.10.1942, VIII 64/42

Ist in einem Vertrag bloß zu Gunsten des einen Vertragsteiles ein Ereignis als Bedingung für den Eintritt seiner Vertragspflicht festgesetzt, so kann er wirksam erklären, daß er seine Vertragspflicht auch ohne Eintritt dieses Ereignisses zu erfüllen bereit ist. Sein Gegner kann deswegen die Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflicht nicht verweigern.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 64/42
    Entscheidungstext RG 14.10.1942 8 RG 64/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105045

Dokumentnummer

JJR_19421014_RG00002_0080RG00064_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten