RS OGH 1943/9/8 4RG166/43 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 08.09.1943
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Norm

EheG §56 A

Rechtssatz

RG 8.9.1943, IV 166/43

In der Fortsetzung der ehelichen Beziehungen trotz Verdachtes des Ehebruches des anderen Teiles kann eine Verzeihung nur erblickt werden, wenn anzunehmen ist, daß der Ehegatte bei positiver Kenntnis des Ehebruches ebenso gehandelt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1943:RS0104990

Dokumentnummer

JJR_19430908_RG00002_0040RG00166_4300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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