RS OGH 1944/2/2 7RG165/43 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 02.02.1944
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Norm

AngG §20 Abs1
AngG §29 Abs1

Rechtssatz

RG 2.2.1944, VII 165/43

Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten ohne die gesetzlichen Erfordernisse grundlos entläßt, so stehen dem Angestellten alle jene Ansprüche zu, die ihm gebührt hätten, wenn der Arbeitgeber statt der Entlassung die Kündigung ausgesprochen hätte. Wenn für den Fall der Kündigung dem Angestellten vertraglich Vorteile zugesichert sind, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, so kann er diese Vorteile stets nur dann zuerkannt erhalten, wenn auch die übrigen vertraglichen Voraussetzungen hiefür gegeben sind.

Entscheidungstexte

  • 7 RG 165/43
    Entscheidungstext RG 02.02.1944 7 RG 165/43

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1944:RS0105101

Dokumentnummer

JJR_19440202_RG00002_0070RG00165_4300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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