RS OGH 1944/6/7 7RG6/44 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1944
beobachten
merken

Norm

ABGB §1218
NZwG §1 Abs1 litc

Rechtssatz

RG 7.6.1944, VII 6/44

Als Heiratsgut kann jeder Vermögenswert gegeben werden, somit auch die Zahlung der Herstellungskosten eines Hotels, die auf die dem Manne gehörende Hälfte entfallen. Ein Heiratsgutvertrag ist bei Bestellung auf einen Dritten im Falle der Übergabe jedenfalls auch ohne Notariatsakt wirksam.

Entscheidungstexte

  • 7 RG 6/44
    Entscheidungstext RG 07.06.1944 7 RG 6/44
    Veröff: DREvBl 1944/250

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1944:RS0105298

Dokumentnummer

JJR_19440607_RG00002_0070RG00006_4400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten