RS OGH 1946/2/21 1Ob10/46

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Veröffentlicht am 21.02.1946
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Norm

ABGB §276 Ic

Rechtssatz

Die beiden im § 276 ABGB angeführten Gründe für die Bestellung eines Abwesenheitskurators sind gleichwertig. Falls die Bestellung erfolgt, weil sonst die Rechte eines anderen im Gange gehemmt werden, erfolgt die Bestellung im Interesse des anderen, die Tätigkeit aber im Interesse des Pflegebefohlenen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 10/46
    Entscheidungstext OGH 21.02.1946 1 Ob 10/46
    Veröff: EvBl 1946/142 = JBl 1946,164

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0049260

Dokumentnummer

JJR_19460221_OGH0002_0010OB00010_4600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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