RS OGH 1987/2/12 1Ob32/46, 5Ob173/66, 8Ob84/75, 6Ob517/87

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Veröffentlicht am 24.04.1946
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Rechtssatz

Die Ehescheidungsklage ist abzuweisen, wenn sich das ehewidrige Verhalten des beklagten Ehegatten als Reaktion auf das Verhalten des Klägers darstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0057481

Dokumentnummer

JJR_19460424_OGH0002_0010OB00032_4600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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