Norm
ABGB §833Rechtssatz
Über den Anspruch auf Überlassung der von einem Miteigentümer benützten Räume ist im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden, wenn nicht feststeht, daß die Benützung auf einem Mietvertrag beruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0005891Dokumentnummer
JJR_19470618_OGH0002_0010OB00406_4700000_001