Norm
ZPO §528 C3Rechtssatz
Der Revisionsrekurs ist auch gegen Entscheidungen der Unterinstanzen, die im Spruche gleichlautend sind, zulässig, wenn die entscheidende Rechtsfrage erst im Beschluß zweiter Instanz aufgerollt wurde (Unterhaltsanspruch der Ehegattin).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0044531Dokumentnummer
JJR_19470714_OGH0002_0010OB00468_4700000_001