Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Der ordentliche Rechtsweg ist zulässig, wenn die Räumungsklage sich darauf stützt, daß ein Bittleihen vorliege und der Beklagte einwendet, daß er die Wohnung auf Grund eines öffentlichrechtlichen Titels benütze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0010339Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009