RS OGH 1947/9/20 1Ob614/47

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1947
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Norm

ABGB §354 A1
ABGB §974
JN §1 CVIIc

Rechtssatz

Der ordentliche Rechtsweg ist zulässig, wenn die Räumungsklage sich darauf stützt, daß ein Bittleihen vorliege und der Beklagte einwendet, daß er die Wohnung auf Grund eines öffentlichrechtlichen Titels benütze.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 614/47
    Entscheidungstext OGH 20.09.1947 1 Ob 614/47
    Veröff: JBl 1948,17

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0010339

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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