Norm
ABGB §276 Ia2Rechtssatz
Das Deutsche Reich entbehrt derzeit eines ordentlichen Sachwalters in Österreich. Bezüglich der Rückstellung einer im Eigentum des Deutschen Reiches stehenden Liegenschaft ist die inländische Gerichtsbarkeit begründet. In §§ 1 und 3 des 1.RStG wird mit Bezug auf Rückstellungsansprüche gegen das Deutsche Reich der Grundsatz der Exterritorialität nicht anerkannt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0049205Dokumentnummer
JJR_19471020_OGH0002_0010OB00689_4700000_002