RS OGH 1947/10/20 1Ob689/47

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1947
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Norm

ABGB §276 Ia2
1.RStG allg
ZPO §1

Rechtssatz

Das Deutsche Reich entbehrt derzeit eines ordentlichen Sachwalters in Österreich. Bezüglich der Rückstellung einer im Eigentum des Deutschen Reiches stehenden Liegenschaft ist die inländische Gerichtsbarkeit begründet. In §§ 1 und 3 des 1.RStG wird mit Bezug auf Rückstellungsansprüche gegen das Deutsche Reich der Grundsatz der Exterritorialität nicht anerkannt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 689/47
    Entscheidungstext OGH 20.10.1947 1 Ob 689/47
    Veröff: JBl 1947,517

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0049205

Dokumentnummer

JJR_19471020_OGH0002_0010OB00689_4700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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