Norm
ABGB §372 IIaRechtssatz
Ein blosser Tauschvertrag bezüglich einer Wohnung gibt noch nicht die Voraussetzung für eine dingliche Klage gegen einen Dritten auf Räumung der Wohnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0012069Dokumentnummer
JJR_19471025_OGH0002_0010OB00736_4700000_001