Norm
ZPO §60 Abs1Rechtssatz
Der Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, die nur die Höhe einer aufgetragenen Sicherheitsleistung für Prozesskosten betrifft, ist gemäß § 528 Abs 1 ZPO unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0036074Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013