RS OGH 1948/4/21 3Ob73/48

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Veröffentlicht am 21.04.1948
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Norm

ABGB §761
ABGB §1068

Rechtssatz

Das sogenannte Aufgriffsrecht ( Vorzugsrecht ) zur Gutsübernahme enthält weder ein Veräußerungsverbot, noch begründet es ein Vorkaufsrecht. Es ist nach den Vorschriften für den Wiederkauf zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 73/48
    Entscheidungstext OGH 21.04.1948 3 Ob 73/48
    Veröff: JBl 1948,387

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0015367

Dokumentnummer

JJR_19480421_OGH0002_0030OB00073_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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