Norm
ABGB §372 IbRechtssatz
Zu § 372 ABGB: Die Anwartschaft auf den Eigentumserwerb an einer Liegenschaft durch Kauf und die bis dahin eingeräumte Übertragung des Besitztes dieser Liegenschaft gewähren bereits das Klagerecht gegen einen Besitzer ohne einen oder mit einem schwächeren Titel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0012052Dokumentnummer
JJR_19480423_OGH0002_0020OB00130_4800000_001