RS OGH 1948/6/9 1Ob182/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1948
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Norm

ABGB §774
ABGB §784

Rechtssatz

Der Pflichtteil kann auch als Nachlaßquote hinterlassen werden. Entspricht diese ziffernmäßig der Pflichtteilshöhe, so kann nur ein Geldbetrag verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0015377

Dokumentnummer

JJR_19480609_OGH0002_0010OB00182_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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