RS OGH 2023/1/27 1Ob372/48, 1Ob661/87, 6Ob610/91, 10ObS276/98f, 7Ob190/99p, 8Ob184/02w, 1Ob301/04b,

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Veröffentlicht am 10.11.1948
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Rechtssatz

Der Fall der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach der Zivilprozessordnung ist ein Spezialfall einer allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht. Der Abwesenheitskurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel ergreifen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049230

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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