RS OGH 1949/2/9 1Ob309/48

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Veröffentlicht am 09.02.1949
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Norm

UWG §9 C3c
UWG §24

Rechtssatz

Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079065

Dokumentnummer

JJR_19490209_OGH0002_0010OB00309_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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