Norm
ABGB §1295 IIf5Rechtssatz
Die Tatsache, daß der Beklagte ohne ersichtlichen Grund durch ein Inserat in einer Fachzeitschrift die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzt, daß die Kläger gegenüber seiner Forderung Verjährung eingewendet haben, daß er ferner in diesem Inserat die Öffentlichkeit mit der Behauptung "warnt", daß die Kläger auch sonst Verjährung geltend machen, läßt den Schluß zu, daß es dem Beklagten nur darum zu tun war, die Kläger zu schädigen und in den Augen der Leser der Fachzeitschrift herabzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0023654Dokumentnummer
JJR_19490422_OGH0002_0020OB00200_4800000_001