RS OGH 1949/4/22 2Ob200/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1949
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Norm

ABGB §1295 IIf5
UWG §1

Rechtssatz

Die Tatsache, daß der Beklagte ohne ersichtlichen Grund durch ein Inserat in einer Fachzeitschrift die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzt, daß die Kläger gegenüber seiner Forderung Verjährung eingewendet haben, daß er ferner in diesem Inserat die Öffentlichkeit mit der Behauptung "warnt", daß die Kläger auch sonst Verjährung geltend machen, läßt den Schluß zu, daß es dem Beklagten nur darum zu tun war, die Kläger zu schädigen und in den Augen der Leser der Fachzeitschrift herabzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0023654

Dokumentnummer

JJR_19490422_OGH0002_0020OB00200_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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