RS OGH 1949/8/8 3Os474/49

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Veröffentlicht am 08.08.1949
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Norm

StPO §34 A

Rechtssatz

Verfolgungsrecht des Staates hinsichtlich Tathandlungen, die eine Besatzungsmacht verfolgt. Gerichte der Besatzungsmacht sind ausländische Gerichte. Durch die Verfolgung durch die Besatzungsmacht wird der Strafanspruch des österreichischen Staates nicht konsumiert.

Entscheidungstexte

  • 3 Os 474/49
    Entscheidungstext OGH 08.08.1949 3 Os 474/49
    Veröff: EvBl 1950/132 S 118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0097001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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