Norm
ABGB §796Rechtssatz
Nur das tatsächliche Einkommen des überlebenden Ehegatten, nicht aber seine bloße Erwerbsfähigkeit ohne ein solches Einkommen schließt seinen Anspruch auf den ihm nach § 796 ABGB gebührenden anständigen Unterhalt ganz oder teilweise aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0015453Dokumentnummer
JJR_19490820_OGH0002_0030OB00272_4900000_001