RS OGH 1949/8/20 3Ob272/49

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Veröffentlicht am 20.08.1949
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Norm

ABGB §796

Rechtssatz

Nur das tatsächliche Einkommen des überlebenden Ehegatten, nicht aber seine bloße Erwerbsfähigkeit ohne ein solches Einkommen schließt seinen Anspruch auf den ihm nach § 796 ABGB gebührenden anständigen Unterhalt ganz oder teilweise aus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 272/49
    Entscheidungstext OGH 20.08.1949 3 Ob 272/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0015453

Dokumentnummer

JJR_19490820_OGH0002_0030OB00272_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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