Norm
ABGB §1042 C5Rechtssatz
Daß der Beklagte die dreizehn - jährige Tochter des Klägers geschwängert hat, berechtigt diese nicht, vom Beklagten aus dem Titel der Deliktshaftung den Ersatz der Unterhaltsbeträge zu fordern, die der Kläger gemäß § 166 Abs 2 ABGB für das vom Beklagten gezeugte Kind zu leisten hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0025210Dokumentnummer
JJR_19491123_OGH0002_0030OB00390_4900000_001