RS OGH 1950/2/1 3Ob49/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1950
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Norm

ABGB §761
AußStrG §165

Rechtssatz

Ein, das alleinige Aufgriffsrecht eines Miterben begründendes Erbübereinkommen mit einer Mehrheit weichender Miterben ist als ein einheitlicher Vertrag anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 49/50
    Entscheidungstext OGH 01.02.1950 3 Ob 49/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0008327

Dokumentnummer

JJR_19500201_OGH0002_0030OB00049_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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