Norm
EheG §9Rechtssatz
Wird ohne Erhebung einer Widerklage auf Antrag des Beklagten die Mitschuld des Klägers wegen Ehebruches im Urteil ausgesprochen, so ist § 80 der 1.DVEheG nicht anwendbar.Wird ohne Erhebung einer Widerklage auf Antrag des Beklagten die Mitschuld des Klägers wegen Ehebruches im Urteil ausgesprochen, so ist Paragraph 80, der 1.DVEheG nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056395Dokumentnummer
JJR_19500208_OGH0002_0020OB00057_5000000_001