RS OGH 1950/2/8 2Ob57/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1950
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Norm

EheG §9
1.DVEheG §80

Rechtssatz

Wenn wegen Ehebruches nur ein Antrag auf Ausspruch des Mitverschuldens gestellt wird, besteht kein Anlaß, den Ehebruch im Urteilsspruch festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056413

Dokumentnummer

JJR_19500208_OGH0002_0020OB00057_5000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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