Norm
ABGB §163 H5Rechtssatz
Die Unmöglichkeit der Zeugung ist als erwiesen anzunehmen, wenn bei festgestelltem Ehebruch der Mutter nach dem erbbiologischen Gutachten die Zeugung des Kindes durch den Ehemann der Mutter unwahrscheinlich, die Zeugung durch den Ehebrecher jedoch in sehr hohem Grade wahrscheinlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0048698Dokumentnummer
JJR_19500221_OGH0002_0030OB00083_5000000_001