RS OGH 1950/3/6 4Ob3/50, 1Ob1067/26, 4Ob26/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1950
beobachten
merken

Norm

AngG §23 Abs1 IB

Rechtssatz

Die bloße Erklärung eines Notariatssubstituten, eine Angestellte der Notariatskanzlei zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, enthält noch keine Anerkenntnis, ihr auch die Vordienstzeit anzurechnen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1067/26
    Entscheidungstext OGH 21.12.1926 1 Ob 1067/26
    Ähnlich; Veröff: SZ 8/347
  • 4 Ob 3/50
    Entscheidungstext OGH 06.03.1950 4 Ob 3/50
    Veröff: SZ 23/52
  • 4 Ob 26/59
    Entscheidungstext OGH 21.04.1959 4 Ob 26/59
    nur: Die bloße Erklärung eine Angestellte. (T1) nur: Zu übernehmen, enthält noch keine Anerkenntnis, ihr auch die Vordienstzeit anzurechnen. (T2)

Schlagworte

SW: Dienstzeit, Anrechnung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Aungestellte, Übernahme, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0028486

Dokumentnummer

JJR_19500306_OGH0002_0040OB00003_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten