Norm
AngG §23 Abs1 IBRechtssatz
Die bloße Erklärung eines Notariatssubstituten, eine Angestellte der Notariatskanzlei zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, enthält noch keine Anerkenntnis, ihr auch die Vordienstzeit anzurechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Dienstzeit, Anrechnung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Aungestellte, Übernahme, Wechsel, Dienstgeberwechsel, ArbeitgeberwechselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0028486Dokumentnummer
JJR_19500306_OGH0002_0040OB00003_5000000_001