Rechtssatz
Ergeht an Stelle eines begehrten Leistungsurteiles ein Zwischenfeststellungsurteil, so ist dies, mag es im konkreten Fall auch prozessual verfehlt sein, keine Nichtigkeit nach § 405 ZPO.Ergeht an Stelle eines begehrten Leistungsurteiles ein Zwischenfeststellungsurteil, so ist dies, mag es im konkreten Fall auch prozessual verfehlt sein, keine Nichtigkeit nach Paragraph 405, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041127Dokumentnummer
JJR_19500315_OGH0002_0010OB00157_5000000_002