RS OGH 1950/3/29 3Ob134/50

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Veröffentlicht am 29.03.1950
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Norm

ZPO §391 Abs3 C

Rechtssatz

Ein vom Dienstnehmer anläßlich seines Dienstantrittes dem Dienstgeber gewährtes Darlehen steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen des Dienstgebers gegen den Dienstnehmer wegen dessen Unredlichkeit im Dienste. Die Fällung eines Teilurteiles ist daher zulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 134/50
    Entscheidungstext OGH 29.03.1950 3 Ob 134/50

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0040830

Dokumentnummer

JJR_19500329_OGH0002_0030OB00134_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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