Norm
DevG §24 Abs2Rechtssatz
Die Anwendung der Bestimmungen des zweiten Absatzes des § 24 DevG und des § 265 StPO ist nebeneinander rechtlich nicht möglich. Die nach § 24 Abs 2 DevG für die rechtliche Beurteilung der Tat geforderte Voraussetzung muß bereits im Zeitpunkte der Begehung der Tat vorgelegen sein.Die Anwendung der Bestimmungen des zweiten Absatzes des Paragraph 24, DevG und des Paragraph 265, StPO ist nebeneinander rechtlich nicht möglich. Die nach Paragraph 24, Absatz 2, DevG für die rechtliche Beurteilung der Tat geforderte Voraussetzung muß bereits im Zeitpunkte der Begehung der Tat vorgelegen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0054776Dokumentnummer
JJR_19500330_OGH0002_0010OS00069_5000000_001