RS OGH 1950/4/5 1Ob173/50

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Veröffentlicht am 05.04.1950
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Norm

ABGB §162
ABGB §171 a

Rechtssatz

Das Unterhaltsbegehren der legitimierten Kinder gegenüber ihren väterlichen Großeltern ist gleich dem Begehren der außerehelichen Kinder gegenüber den Erben ihres natürlichen Vaters zu behandeln.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 173/50
    Entscheidungstext OGH 05.04.1950 1 Ob 173/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0048208

Dokumentnummer

JJR_19500405_OGH0002_0010OB00173_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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