RS OGH 1950/4/12 1Ob150/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1950
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Norm

ABGB §1035 ff
ABGB §1419

Rechtssatz

Hat der Verkäufer wenn auch ohne Grund nicht angenommene verderbliche Ware rechtswidrigerweise veräußert, so kann der Käufer den Erlös beanspruchen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025147

Dokumentnummer

JJR_19500412_OGH0002_0010OB00150_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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