RS OGH 1950/5/3 1Ob232/50, 7Ob829/76

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Veröffentlicht am 03.05.1950
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Norm

ABGB §970a

Rechtssatz

In der bloßen Tatsache der Einbringung von Kostbarkeiten, ohne daß der Wirt auf den Wert der Sachen aufmerksam gemacht wurde, liegt kein Verschulden des Gastes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0019002

Dokumentnummer

JJR_19500503_OGH0002_0010OB00232_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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