Norm
ABGB §271Rechtssatz
War für einen Minderjährigen gemäß § 271 ABGB ein besonderer Kurator zu bestellen und ist dessen Bestellung nicht erfolgt, so fehlt es an der Vertretungsbefugnis des ansonsten berechtigten Vertreters; der Minderjährige ist somit im Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten und das Verfahren nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0049061Dokumentnummer
JJR_19500503_OGH0002_0010OB00249_5000000_002