RS OGH 2015/3/19 3Ob233/50, 1Ob12/15v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1950
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Norm

ABGB §1052 B3
  1. ABGB § 1052 heute
  2. ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Der wegen Zahlung des Kaufpreises geklagte Käufer kann sich nicht darauf berufen, daß der Verkäufer zur Vorleistung verpflichtet sei, wenn der Käufer die Stornierung des Vertrages begehrt und damit die Lieferung der Ware abgelehnt hat, weil er hiedurch in Annahmeverzug geraten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025287

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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