Norm
ABGB §1052 B3Rechtssatz
Der wegen Zahlung des Kaufpreises geklagte Käufer kann sich nicht darauf berufen, daß der Verkäufer zur Vorleistung verpflichtet sei, wenn der Käufer die Stornierung des Vertrages begehrt und damit die Lieferung der Ware abgelehnt hat, weil er hiedurch in Annahmeverzug geraten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025287Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2015