Norm
ABGB §601Rechtssatz
Betrifft ein Formmangel nur eine von mehreren selbständigen Verfügungen in einer letztwilligen Erklärung, so hat dies Formungültigkeit der mangelfreien Verfügungen nicht zur Folge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015464Dokumentnummer
JJR_19500517_OGH0002_0020OB00260_5000000_002