RS OGH 1950/6/7 3Ob55/50

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Veröffentlicht am 07.06.1950
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Norm

ABGB §833 B1

Rechtssatz

Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages über eine mehreren Personen gehörige Liegenschaft kann nicht von jedem beliebigen Miteigentümer, sondern nur von der quotenmäßigen Mehrheit der Miteigentümer erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 55/50
    Entscheidungstext OGH 07.06.1950 3 Ob 55/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015599

Dokumentnummer

JJR_19500607_OGH0002_0030OB00055_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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