Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages über eine mehreren Personen gehörige Liegenschaft kann nicht von jedem beliebigen Miteigentümer, sondern nur von der quotenmäßigen Mehrheit der Miteigentümer erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015599Dokumentnummer
JJR_19500607_OGH0002_0030OB00055_5000000_001