Norm
KO §109 Abs1Rechtssatz
Hat der Masseverwalter bei der Prüfungstagsatzung eine Konkursforderung anerkannt, ohne bereits früher geleistete Abschlagszahlungen zu berücksichtigen, so kann er diese Zahlung nicht nachträglich in Abzug bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0065550Dokumentnummer
JJR_19500614_OGH0002_0030OB00229_5000000_001