Norm
ABGB §833 ERechtssatz
Haben die Miteigentümer ihre Liegenschaft in natura geteilt und hat einer von ihnen seinen Teil mit einem Zaun umgeben, so ist das Begehren des andern Miteigentümers auf Beseitigung des Zaunes im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015758Dokumentnummer
JJR_19500621_OGH0002_0030OB00330_5000000_001