Norm
ABGB §905 IBRechtssatz
Da heute Reichsmark nicht mehr existieren, kann bei einer in Österreich zahlbaren Reichsmarkschuldigkeit - sofern das Gesetz oder ein Staatsvertrag nichts anderes verfügt - nur mehr eine Verurteilung zur Zahlung in Schilling nach der gesetzlichen Umrechnungsrelation nach § 3 Abs 2 SchillingG erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024461Dokumentnummer
JJR_19500712_OGH0002_0010OB00391_5000000_001