RS OGH 1950/7/12 1Ob391/50

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Veröffentlicht am 12.07.1950
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Norm

ABGB §905 IB
ABGB §1413
SchillingG §3

Rechtssatz

Da heute Reichsmark nicht mehr existieren, kann bei einer in Österreich zahlbaren Reichsmarkschuldigkeit - sofern das Gesetz oder ein Staatsvertrag nichts anderes verfügt - nur mehr eine Verurteilung zur Zahlung in Schilling nach der gesetzlichen Umrechnungsrelation nach § 3 Abs 2 SchillingG erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024461

Dokumentnummer

JJR_19500712_OGH0002_0010OB00391_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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