Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Der Alimentationsberechtigte kann nicht für die Vergangenheit von dem zur Unterhaltsleistung Verpflichteten nach § 1042 ABGB eine Nachzahlung der Alimente verlangen, vielmehr stünde nur dem Drittzahler dieses Recht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0020016Dokumentnummer
JJR_19500726_OGH0002_0020OB00509_5000000_001