Rechtssatz
Den in Aussicht genommenen Wahleltern steht kein Recht zum Rekurs gegen den Beschluß zu, mit dem die Bestätigung des Adoptionsvertrages verweigert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006236Dokumentnummer
JJR_19500830_OGH0002_0030OB00366_5000000_001