Norm
EO §1 Z5 IBRechtssatz
Wird in einem gerichtlichen Vergleich über die Benützung eines Hauses bezüglich der Nebenräume das gleiche Benützungsrecht vereinbart, so bildet letztere Vereinbarung mangels einer Leistungsverpflichtung keinen Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011