Norm
4.DVEheG §14 Abs1Rechtssatz
Hat ein ausländisches Gericht über ein ausländisches Kind die Fürsorge übernommen, sind die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des inländischen Gerichts nicht gegeben. Die JMV kommt nicht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0046925Im RIS seit
16.09.1950Zuletzt aktualisiert am
23.10.2023