RS OGH 1950/9/20 3Ob314/50

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Veröffentlicht am 20.09.1950
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Norm

EheG §47
EheG §49
  1. EheG § 47 heute
  2. EheG § 47 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. EheG § 47 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/1999

Rechtssatz

Wenn eine Ehefrau unter dem Drucke von Drohungen sich einem Geschlechtsverkehr mit einem Offizier einer Besatzungsmacht hingibt, ist darin keine Eheverfehlung im Sinne der §§ 47 oder 49 EheG zu erblicken.Wenn eine Ehefrau unter dem Drucke von Drohungen sich einem Geschlechtsverkehr mit einem Offizier einer Besatzungsmacht hingibt, ist darin keine Eheverfehlung im Sinne der Paragraphen 47, oder 49 EheG zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 314/50
    Entscheidungstext OGH 20.09.1950 3 Ob 314/50
    Veröff: JBl 1951,114

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056397

Dokumentnummer

JJR_19500920_OGH0002_0030OB00314_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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