RS OGH 1950/9/20 3Ob314/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1950
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Norm

EheG §47
EheG §49

Rechtssatz

Wenn eine Ehefrau unter dem Drucke von Drohungen sich einem Geschlechtsverkehr mit einem Offizier einer Besatzungsmacht hingibt, ist darin keine Eheverfehlung im Sinne der §§ 47 oder 49 EheG zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 314/50
    Entscheidungstext OGH 20.09.1950 3 Ob 314/50
    Veröff: JBl 1951,114

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056397

Dokumentnummer

JJR_19500920_OGH0002_0030OB00314_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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