RS OGH 2006/5/16 2Ob137/50, 1Ob81/06b

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Veröffentlicht am 20.09.1950
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Norm

ABGB §1168
  1. ABGB § 1168 heute
  2. ABGB § 1168 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Dem Unternehmer steht unter der Voraussetzung des § 1168 ABGB der Ersatz auch der Vorarbeiten zu, welche er in Erwartung des abzuschließenden Vertrages schon vor Vertragsabschluß ausgeführt hat.Dem Unternehmer steht unter der Voraussetzung des Paragraph 1168, ABGB der Ersatz auch der Vorarbeiten zu, welche er in Erwartung des abzuschließenden Vertrages schon vor Vertragsabschluß ausgeführt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025713

Dokumentnummer

JJR_19500920_OGH0002_0020OB00137_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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