RS OGH 1950/10/3 2Ob468/50

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Veröffentlicht am 03.10.1950
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Rechtssatz

Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0058670

Dokumentnummer

JJR_19501003_OGH0002_0020OB00468_5000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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