RS OGH 2018/4/19 3Ob535/50, 2Ob682/56, 5Ob603/80 (5Ob604/80), 4Ob47/15p, 4Ob223/17y

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Veröffentlicht am 25.10.1950
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Rechtssatz

Ist der Ausgedingsberechtigte entsprechend einer im Übergabsvertrag enthaltenen Bestimmung vom Hofe weggezogen, weil ihm das weitere Verbleiben verleidet wurde, und begehrt er an Stelle der Ausgedingsleistung eine Geldrente, so kommt es bei deren Berechnung nur auf den gegenwärtigen Wert des vertraglich bedungenen Ausgedinges an, nicht aber auf die Leistungsfähigkeit des Hofes oder auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausgedingsverpflichteten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0022496

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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