RS OGH 1950/10/25 3Ob575/50, 5Ob312/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1950
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Norm

4.EVHGB Art7 Nr13
HGB §123
HGB §131
KO §1
KO §69

Rechtssatz

Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. Die Konkurseröffnung ist auch nach Auflösung der OHG noch so lange möglich, als ein ungeteiltes Vermögen vorhanden ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 575/50
    Entscheidungstext OGH 25.10.1950 3 Ob 575/50
    Veröff: SZ 23/306
  • 5 Ob 312/77
    Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 312/77
    nur: Auch über das Vermögen einer noch nicht registrierten OHG kann ein Konkurs eröffnet werden. (T1) Beisatz: Hier: GmbH & Co KG. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0061707

Dokumentnummer

JJR_19501025_OGH0002_0030OB00575_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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